Die Ausländerbehörde Berlin: Schnelle Hilfe für Zuwanderer

Berlin hat eine Vielfalt an Menschen wie keine andere Stadt in Deutschland. Viele entscheiden sich bewusst für ein Leben in der aufregenden Millionen-Metropole, finden einen Job bei einem der zahlreich vertretenen internationalen Unternehmen oder verlegen ihren Wohnsitz nach Berlin.

So hatten nach einer gestarteten Volkszählung 23,9 Prozent der Berliner einen Migrationshintergrund. Von diesen wiederum hatten 47,7 Prozent auch eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Für die ausländischen Mitbürger ist die Ausländerbehörde Berlin die wichtigste Anlaufstelle für ihre Belange. Sie kümmert sich vor allem um Einwohner- und Passangelegenheiten ausländischer Mitbürger sowie Zuwanderungs- oder Rückführungsangelegenheiten. Den größten Anteil der Ratsuchenden bilden Bürger aus der Europäischen Union. Diese Zielgruppe eignet sich sehr gut für Werbung im Amt.

Eine Vielzahl dieser Bürger ist auf die Beratung und Hilfe der Mitarbeiter von Ort angewiesen. Um schwierige Fragen zu klären, wählen die meisten Bürger das persönliche Gespräch und nehmen dafür auch gerne die damit verbundene Wartezeit in Kauf. Um welch hohe Kundenzahlen es in der Ausländerbehörde geht, zeigen Zählungen, wonach jährlich mehr als 290.000 Kunden mit ihrem Anliegen zur Ausländerbehörde kommen und dort betreut werden. Nach dem Bahnhof oder dem Flughafen ist die Ausländerbehörde also eine der erst besuchten öffentlichen Einrichtungen für Bürger ohne deutsche Wurzeln. Für Unternehmen und Dienstleister, die auf der Suche nach neuen Kunden sind, ist die Werbung im Amt in der Ausländerbehörde treffsicher.

Um die Anliegen der Wartenden schnell bearbeiten zu können, befassen sich insgesamt 300 Mitarbeiter mit den anfallenden Fragen und Problemen der Kunden. In den letzten Jahren kamen auf diese Weise etwa 400.000 Akten zusammen, die alle in der Berliner Ausländerbehörde bearbeitet und gepflegt werden. Damit ist das Berliner Ausländeramt das größte in ganz Deutschland. Die Bedeutung der Arbeit der Ausländerbehörde sollte keinesfalls unterschätzt werden. Der Servicebehörde für Zuwandernde obliegt die Entscheidung, ob ein Ratsuchender eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommt und wie lange diese gültig ist. Auf der anderen Seite entscheiden sie auch, wann eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zuwanderer nicht mehr verlängert wird. Das primäre Ziel einer Beratung durch die Ausländerbehörde Berlin ist zunächst, den Rechtsstatus des Kunden möglich schnell zu klären und ihm konkrete Antworten auf Fragen zu liefern. Mit Werbung in der Ausländerstelle können den Kunden gezielt Angebote vermittelt werden.

Bei einiger Wartezeit und entsprechend hoher Aufmerksamkeit auf Werbeangebote können die Ratsuchenden bei der Ausländerbehörde Berlin persönlich vorsprechen und sich informieren. Die Organisation der Zuständigkeit erfolgt über das Herkunftsland der Kunden. So kann die Ausländerbehörde schnell auf internationale Unterschiede der Herkunftsländer eingehen und die Zuwanderer optimal beraten. Da die Warteräume nach Zuständigkeit und Herkunftsland kategorisiert sind, kann die Werbung in der Ausländerbehörde Berlin entsprechend zielgerichtet erfolgen.

Trotzdem gibt es auch zentrale Zuständigkeiten für Ratsuchende. Die zentrale Zuständigkeit richtet sich vor allen Dingen an ausländische Studierende, Fachkräfte und Wissenschaftler. Aber auch Asylbewerber, Inhaber eines humanitären Aufenthaltstitels und unerlaubt eingereiste Ausländer bekommen hier schnell eine Beratung und sofort konkrete Hilfe. Unter anderem werden Aufenthaltserlaubnisse für Gastwissenschaftler und wissenschaftliches Personal, Working-Holiday-Programme und zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte ausgestellt.

Für Unternehmen gibt es sogar einen speziellen Firmenservice, ebenfalls in einem separaten Warteraum. Auch Institutionen, Botschaften, Sportvereine, Relocationfirmen und Behörden können sich gezielt über Angebote informieren.

Weiter werden die ausländischen Mitbürger in Berlin durch Werbung in der Stelle für Verpflichtungserklärungen oder durch Werbung in der Einbürgerungsstelle erreicht.